Zwölf Fragen, drei Minuten

Wo steht Ihr Betrieb bei der KI-Kompetenz?

Seit Februar 2025 verpflichtet Artikel 4 der EU-KI-Verordnung jeden Betrieb, der KI-Systeme einsetzt, zu ausreichender KI-Kompetenz seines Personals — unabhängig von der Unternehmensgröße. Das gilt auch dann, wenn bei Ihnen „nur" ChatGPT im Büro läuft.

Dieser Selbsttest zeigt Ihnen in fünf Bereichen, wo Sie stehen. Ohne Termin, ohne Verpflichtung, ohne Kosten. Das Ergebnis bekommen Sie sofort auf dieser Seite und zusätzlich per E-Mail.

  1. 01 von 12 Wissen Sie, welche KI-Werkzeuge in Ihrem Betrieb tatsächlich verwendet werden?
  2. 02 von 12 Wissen Sie, welche Daten dabei in diese Werkzeuge eingegeben werden?
  3. 03 von 12 Ist Ihnen bekannt, wo die eingegebenen Daten verarbeitet und gespeichert werden?
  4. 04 von 12 Gibt es bei Ihnen eine schriftliche Regelung, welche Daten nicht in KI-Systeme eingegeben werden dürfen?
  5. 05 von 12 Ist geregelt, wer im Betrieb welche KI-Werkzeuge einsetzen darf?
  6. 06 von 12 Wurden Ihre Mitarbeitenden im Umgang mit KI-Systemen geschult?
  7. 07 von 12 Wissen die Mitarbeitenden, wo die Grenzen dieser Werkzeuge liegen — etwa dass Ergebnisse falsch sein können?
  8. 08 von 12 Wissen die Mitarbeitenden, an wen sie sich bei Zweifeln oder Auffälligkeiten wenden können?
  9. 09 von 12 Liegen über durchgeführte Schulungen Nachweise vor — mit Inhalt, Umfang und Teilnehmerkreis?
  10. 10 von 12 Könnten Sie im Anlassfall innerhalb weniger Tage darlegen, welche KI-Systeme Sie einsetzen und wie Ihr Personal dafür befähigt wurde?
  11. 11 von 12 Ist eine Person benannt, die für das Thema KI im Betrieb zuständig ist?
  12. 12 von 12 Setzen Sie KI-Werkzeuge bei Entscheidungen über Personen ein — etwa bei Bewerberauswahl, Leistungsbeurteilung oder Arbeitseinteilung?

Das Ergebnis geht an diese Adresse. Grundlage ist Ihre Anfrage nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO — dafür ist keine Einwilligung nötig.

Dieser Selbsttest ersetzt keine Rechtsberatung. Die Einstufung Ihrer KI-Systeme nach der KI-Verordnung und der Umfang Ihrer Dokumentationspflichten sind mit Ihrer Rechtsberatung zu klären. Wie wir Ihre Angaben verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung.